Andrea Lindholz

(in Kooperation)

„Zählt man die Gründe auf, die zwei Menschen bewogen haben, die Ehe einzugehen, und hält man dagegen, womit sie ihre Scheidung begründen, so wird man staunen, wie vieles sich da deckt.“
- N.N. -

Frau Rechtsanwältin Andrea Lindholz wurde 1970 in Bonn geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt und Würzburg. Im Mai 2000 hat sie Ihre berufliche Tätigkeit in einer größeren mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Aschaffenburg aufgenommen.

Frau Rechtsanwältin Lindholz ist Fachanwältin für Familienrecht. Als erfahrene und engagierte Anwältin im Bereich des Familienrechtes vertritt sie die Interessen ihrer Mandanten nicht nur vor Gericht, sondern auch schon im Vorfeld. Hierzu gehört die Klärung von Unterhaltsansprüchen, die Regelung des Zugewinnausgleichs oder anderer Vermögensauseinandersetzungen unter Ehegatten. Das Entwerfen und Prüfen von Eheverträgen ist ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Auch bei Fragen des Sorgerechts, Umgangrechts oder des Aufenthalts der Kinder berät und unterstützt sie ihre Mandanten. Neben dem Familienrecht bearbeitet Frau Rechtsanwältin Lindholz erbrechtliche Mandate sowie Fälle aus dem Verwaltungsrecht. Ein Interessengebiet ist auf Grund seiner Berührungspunkte mit dem Familienrecht auch das Insolvenzrecht.

Frau Lindholz ist seit 2013 Mitglied im Deutschen Bundestag.
Sie bearbeitet daher aktuell keine Fälle und nimmt auch keine Mandate an.