Bau- & Architektenrecht

Ein besonderer Schwerpunkt in unserer Kanzlei wird von Herrn Rechtsanwalt Bohlender als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Herrn Rechtsanwalt Becker bearbeitet. Unsere baurechtliche Beratung sowie gerichtliche Vertretung umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauvorhaben. Wir vertreten eine Vielzahl von Bauunternehmen, Architekten, Bauträgern sowie öffentlichen und privaten Bauherren, wenn es zu Schwierigkeiten, wie z. B. Mängeln, Schäden oder Verzögerungen bei der Abwicklung eines Bauvorhabens kommt.

Die Tätigkeit beinhaltet auch die Überprüfung und Gestaltung von Verträgen, die baurechtliche Projektbegleitung bis hin zur außergerichtlichen Schlichtung. Im Architektenrecht stehen die Durchsetzung von Honorarforderungen ebenso wie die Abwehr von Haftungsansprüchen im Vordergrund.


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