Herr Rechtsanwalt Lindholz ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und wird vom Insolvenzgericht zum Gutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Daneben berät und vertritt er Sie im Rahmen von Insolvenzsituationen sowohl auf Gläubigerseite wie auch auf Schuldnerseite.
Aufgrund seiner Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er besonders für die Beratung in
Fragen des Insolvenzarbeitsrechts ausgewiesen. Die Beratung von Geschäftsführern hinsichtlich möglicher Haftungsgefahren gehört ebenfalls zu seinem Tätigkeitsbereich.
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