Versicherungsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im privaten Versicherungsrecht. Das Versicherungsrecht wird in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Thomas Weissinger bearbeitet.
Das private Versicherungsrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt und bildet die Grundlage für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der zahlreichen Versicherungen. Für den juristischen Laien sind die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen ein unüberschaubares und kaum durchsichtiges „Wirrwarr“ an Regelungen. Aufgrund der vielen Ausnahmetatbestände, die in den Versicherungsbedingungen geregelt sind, ist auf den ersten Blick nicht klar erkennbar, ob die Versicherung eintrittspflichtig ist, also ein sogenannter Versicherungsfall vorliegt oder nicht.
Wir begleiten Sie deshalb sowohl in der außergerichtlichen Schadenregulierung als auch in der gerichtlichen Vertretung Ihrer Interessen, wenn sich Ihre Versicherung weigert, berechtigte Leistungen zu erbringen.
Insbesondere im Personenversicherungsrecht (Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, private Krankenversicherung) versuchen Versicherungen, sich ihrer Leistungspflicht oft nachträglich mit der Behauptung zu entziehen, dass der Versicherungsnehmer im Rahmen der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG) nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig über gefahrerhebliche Umstände (z. B. Gesundheitsfragen) aufgeklärt hat. Die Versicherung erklärt dann regelmäßig den Rücktritt vom Versicherungsvertrag beziehungsweise die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und kündigt den Versicherungsvertrag. Ob die Loslösung vom Vertrag aber tatsächlich rechtmäßig ist oder der Versicherungsnehmer sogar trotz unvollständiger oder unrichtiger Angaben bei Vertragsschluss Anspruch auf
Fortbestand des Versicherungsvertrags (ggf. zu anderen Bedingungen, § 19 Abs. 4 VVG) hat, ist jeweils vom Einzelfall abhängig und bedarf einer genauen Analyse des jeweiligen Falls.
Wir beraten und vertreten private wie auch gewerbliche Versicherungsnehmer bei der Schadenregulierung und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung.

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