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Erfolgreiches Urteil im Dieselskandal

Besondere Expertise hat unsere Kanzlei bei der Vertretung von Pkw-Käufern, die vom sogenannten Diesel-Skandal betroffen sind. Die Rechtsanwälte Wüst und Lindholz haben eine Vielzahl betroffener Kunden gegenüber Händlern und vor allem Pkw-Herstellern beraten und erfolgreich vertreten.

Im Zeitraum zwischen 2008 und 2015 hatte der VW-Konzern eine Vielzahl von Pkws mit dem Motortyp EA 189 und einer unzulässigen Motorabschaltsoftware ausgestattet. Der Bundesgerichtshof hat vor Kurzem hierzu in einem Grundsatzurteil entschieden, dass, soweit noch keine Verjährung eingetreten ist, ein Rückabwicklungsanspruch unter Anrechnung der gefahrenen Kilometern besteht.

Inzwischen hat das Kraftfahrtbundesamt seit 2017 bei diversen anderen Herstellern Pflichtrückrufe wegen ebenfalls illegaler Abschalteinrichtungen angeordnet, so z. B. bei anderen Modellen von VW, Audi, BMW, Mercedes und Porsche.

Bei Porsche gelang es aktuell z. B., außergerichtlich einen attraktiven Minderungsbetrag auszuhandeln. Ein interessantes Urteil konnte unsere Kanzlei vor Kurzem vor dem Landgericht Hanau erstreiten.

In der dortigen Entscheidung vom 16. Juni 2020, die rechtskräftig wurde, wurde die Volkswagen AG im vollen beantragten Umfang zur Zahlung von Schadenersatz, Zinsen und der außergerichtlichen Anwaltskosten verurteilt.

Der Urteilsbetrag nebst Zinsen lag um etwa das 3,6-fache höher als der im Musterfeststellungsverfahren angebotene Vergleichsbetrag.

Die Besonderheit des Falles lag noch darin, dass das Fahrzeug bereits zuvor von unserem Mandanten veräußert worden war. Das Urteil mit Gründen können Sie am Ende dieses Beitrags lesen.

Wenn Sie ebenfalls vom Kraftfahrtbundesamt angeordnet einen Pflichtrückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden, wobei eine Rechtsschutzversicherung hilfreich ist.

Urteil, Az.: 1 O 1644/19

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